Ihre Sicherheit ist uns wichtig
Wir Informieren Sie über aktuelle Sicherheitsrichtlinien. Gerne überprüfen wir auch Ihre Brandschutzmaßnahmen oder stehen Ihnen beratend zur Seite.
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Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Rauchmeldergesetz seit 10.07.2013
für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Flure, über die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich:
für den Einbau: Eigentümer
für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung