Ihre Sicherheit ist uns wichtig

Wir Informieren Sie über aktuelle Sicherheitsrichtlinien. Gerne überprüfen wir auch Ihre Brandschutzmaßnahmen oder stehen Ihnen beratend zur Seite.  

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Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

Rauchmeldergesetz

Rauchmeldergesetz seit 10.07.2013  

für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013

für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014

Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Flure, über die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen führen 

 

Verantwortlich:

für den Einbau: Eigentümer

für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

 

Geeignete Rauchmelder finden Sie auch bei uns!