Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlage für die Lieferungen und Leistungen von Zwick's Brandschutz sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Bestimmungen von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen.

2. Zustandekommen des Vertrages, Angebote

Die Angebote von Zwick's Brandschutz im Online-Angebot sind hinsichtlich der Liefermenge freibleibend und beschränkt auf den Warenvorrat und ausreichende Selbstbelieferung.

Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Die Annahme erfolgt innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware. Der Lauf dieser Frist beginnt nach Ablauf der unter Ziffer 8 angegebenen Widerrufsfrist.

3. Verpackung und Versand, Preise

Die auf der Website angegebenen Preise im Online-Angebot sind Bruttopreise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die im Online-Angebot am Tage der Bestellung angezeigten Preise sind maßgeblich. Die Verpackungs- und Versandkosten zahlt der Kunde. Die Versandart richtet sich nach Art und Umfang der Bestellung und dem Zielort.

4. Zahlung

Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung.

Bei Zahlungsverzug ist Zwick's Brandschutz berechtigt einen Zinsschaden in Höhe von 5 % (im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmen 8 %) über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB geltend zu machen.

Aufrechnung der Rechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.

5. Lieferzeit

Zwick's Brandschutz ist bemüht, vereinbarte Liefertermine einzuhalten und ist dabei auf, rechtzeitige Belieferung durch den Hersteller oder Lieferanten, angewiesen. Von diesbezüglich auftretenden Verzögerungen wird der Kunde unverzüglich informiert und kann jeder Zeit von der Lieferung von dem Vertrag zurücktreten. 

Sofern Zwick's Brandschutz die Unmöglichkeit der Lieferung nicht zu vertreten hat, ist sie ebenfalls zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind für diese Fälle ausgeschlossen.

6. Gefahrübergang, Gewährleistung

Das Risiko für Verlust, Verschlechterung oder Beschädigung der Ware geht mit Übergabe der Ware auf den Kunden über. 

Gewährleistungsansprüche beginnen mit der Übergabe der Ware an den Kunden und bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt danach 2 Jahre. Dies gilt für Privatkunden (Verbraucher). Die Gefahr geht auf jeden Fall auf den Kunden über, sobald die Sendung den Betrieb oder das Lager verlässt. Bei Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerung sind ausgeschlossen, sofern uns kein grobes Verschulden zur Last fällt. 

Das Rücktrittsrecht des Kunden entfällt jedoch, sofern die bestellte Ware speziell für ihn gefertigt wird und die Fertigung bereits begonnen hat. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen für Mängel und Fehler, die auf gewöhnliche Abnutzung oder durch fehlerhafte Behandlung oder Bedienung entstehen.

Eine Änderung des Kaufgegenstandes, die auf Verbesserung der Technik, Modellerneuerung oder Forderung des Gesetzgebers zurückzuführen ist, stellt keinen Mangel dar. Teillieferungen sind zulässig. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen. Es wird keine Haftung übernommen, bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzungen des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit beruhen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleibt der Eigentum von Zwick`s Brandschutz, bis zur vollständigen Bezahlung, sämtlicher Forderungen. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst mit der Erfüllung,sämtlichen Forderungen  von Zwick's Brandschutz ,auf den Kunden über. Der Kunde ist berechtigt, Vorbehalts Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, so lange er nicht  gegenüber , Zwick's Brandschutz,im Verzuge ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. 

Die aus dem weiteren Verkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit sicherungs halber mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Kunde ist bis auf unseren jederzeit möglichen Widerruf ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. 

Auf die Aufforderung hin wird der Kunde die Abtretung offen legen und Zwick's Brandschutz alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen aushändigen. 

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von  Zwick's Brandschutz hinweisen und Zwick's Brandschutz ,unverzüglich benachrichtigen. 

Kosten und Schäden trägt der Kunde. 

Sollte Zwick's Brandschutz, dem sogenannten Scheck-/Wechselverfahren zugestimmt haben, wird die Forderung erst erfüllt, wenn auch der Wechsel eingelöst und einschließlich Nebenkosten vollständig bezahlt ist. 

Der Eigentumsvorbehalt erlischt - vorbehaltlich anderer Forderungen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen - erst bei vollständiger Bezahlung.

8. Widerrufsrecht und Rücksendeverpflichtung

Der Kunde kann die Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurück geben. 

An

Zwick's Brandschutz
Festallee 45
72189 Vöhringen

Die Kosten trägt auf jeden Fall der Kunde.

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte bzw. als versandbereit gemeldete Leistung unverzüglich zu überprüfen. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich, nach Wareneingang oder bei verborgenen Mängeln nach Entdeckung des Mangels schriftlich an Zwick's Brandschutz geltend zu machen. 

Die Gewährleistung von Zwick's Brandschutz ,bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung oder auf Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung nicht bestimmungsgemäßer oder nicht mit uns abgestimmter Verwendung, falscher Lagerung oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Der entsprechende Nachweis obliegt dem Kunden. 

Bei während der Gewährleistungsfrist vorgenommenen Änderungen oder nicht durch Zwick's Brandschutz oder eine von Zwick's Brandschutz autorisierte Person durchgeführten Instandsetzungsarbeiten erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Eigenschaften der Ware sind nicht zugesichert, außer Zwick's Brandschutz erklärt dies ausdrücklich schriftlich. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden sowie Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung und aus Produkthaftpflicht - einschließlich auf Ersatz von etwaigen Folgeschäden - sind ausgeschlossen, es sei denn, Zwick's Brandschutz ,fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

9. Vertragsverletzung durch den Kunden

Vertragsverletzungen jeder Art durch den Kunden, insbesondere auch Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen  Lieferung - und Zahlungsbedingungen, verpflichten den Kunden zum Ersatz aller daraus entstehenden Schäden. 

Hat der Kunde den Vertrag verletzt, so wird vermutet, dass etwa entstehende Schäden darauf zurückzuführen sind. 

In diesen Fällen sind, Zwick's Brandschutz,  zum Rücktritt vom Vertrag oder nach  Wahl einem Teil des Vertrages berechtigt. Durch die Ausübung des Rücktrittsrechts werden Zwick's Brandschutz Schadensersatzansprüche nicht berührt. 

10. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass von Zwick's Brandschutz, seine aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Daten unter Beachtung der Datenschutzgesetze gespeichert und verarbeitet werden. 

Zwick's Brandschutz speichert und verwendet die Kundendaten ausschließlich zur Abwicklung der Kundenaufträge und Bearbeitung von Reklamationen. 

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur soweit dieses zur Durchführung der Bestellung und zum Warenversand erforderlich ist. 

Der Kunde kann jederzeit Auskunft über seine gespeicherten Daten verlangen, sowie deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung. 

11. Wartung von Feuerlöschgeräten

Zwick's Brandschutz, unterhält einen Prüfdienst, der die verkauften Geräte auf Einsatzbereitschaft überprüft und erforderliche Nachfüllungen und Reparaturen durchführt. 

Eine Prüfpflicht für die von ZwickÄs Brandschutz gelieferten Geräte trifft nur zu, wenn ein schriftlicher, Prüfvertrag abgeschlossen ist. 

Der Prüfer von Zwick's Brandschutz bescheinigt in einem Prüfbericht und/oder auf einem Prüfanhänger, dass das von ihm gewartete Gerät nach Abschluss der Prüfung einsatzbereit ist. 

Die Prüfgebühren werden besonders vereinbart. Füll- oder Treibmittel und Ersatzteile werden zu den jeweiligen Listenpreisen berechnet. 

Für Gewährleistung und Schadenersatz gilt wie unter Ziffer 6.entsprechend. 

12. Schlussbestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln zwischen den Vertragspartner die Vertragsabwicklung. Anderslautende Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Parteien sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt sind.